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Teilnahmebedingungen und allgemeine Hinweise

Teilnahme
An den Veranstaltungen der Volkshochschule kann jeder teilnehmen. Laut Gesetz kann ein Kurs jedoch nur dann förderungsfähig durchgeführt werden, wenn er von mindestens 10 Teilnehmern, die nicht mehr schulpflichtig sind (ab 16 Jahren), besucht wird. Die weiteren Teilnehmer dürfen auch jünger sein.

Anmeldungen
Für alle Lehrveranstaltungen, die sich über mehrere Unterrichtsstunden erstrecken, ist eine vorherige schriftliche Anmeldung grundsätzlich erforderlich. Diese kann persönlich oder schriftlich in den Geschäftsstellen der VHS in Warendorf und Telgte sowie in den Gemeindeverwaltungen der übrigen Mitgliedsgemeinden getätigt werden und ist verbindlich. Anmeldungen per e-mail (post@vhs-warendorf.de) oder Internet (http//www.vhs-warendorf.de) sind ebenfalls möglich. Bei einigen Veranstaltungen muss die Anmeldung bis zu einem festgesetzten Termin erfolgen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise beim jeweiligen Kursusangebot.
Telefonische Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Gebührenzahlung
Die Gebührenzahlung kann mit der Anmeldung (VHS-Anmeldeformular) durch Erteilung einer einmaligen Einzugser-mächtigung erfolgen. Wollen Sie die Teilnehmergebühr jedoch an die VHS überweisen, so geben Sie keine Bankverbindung an und überweisen die Teilnehmergebühr innerhalb von 14 Tagen nach Kursbeginn auf das VHS-Konto 83600 bei der Sparkasse Münsterland Ost, BLZ 400 501 50. Bitte vergessen Sie in keinem Fall, die Anmeldung zu unterschreiben.
Wer sich zu einer VHS-Lehrveranstaltung verbindlich angemeldet hat, verpflichtet sich zur Zahlung der entsprechenden Teilnehmergebühr, auch wenn er den Kursus gar nicht oder nur unregelmäßig besucht, es sei denn, dass der VHS eine rechtzeitige schriftliche Abmeldung vorliegt. – Es ergeht keine Anmeldebestätigung oder Rechnung bzw. zusätzliche Zahlungsaufforderung.

Abmeldungen
Abmeldungen müssen der VHS spätestens einen Tag vor Beginn des zweiten Unterrichtstermins vorliegen. Bei einigen Veranstaltungen muss der VHS bis zum festgesetzten Abmeldeschluss eine Abmeldung vorliegen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise beim jeweiligen Kursusangebot. – Abmeldungen beim Dozenten sind nicht möglich.

Gebührenerstattung
Die per Überweisung im voraus gezahlte Teilnehmergebühr wird erstattet, wenn der VHS eine rechtzeitige Abmeldung vorliegt oder der Kursus ausfallen muss. Bereits vorliegende Einzugsermächtigungen werden in solchen Fällen von der VHS vernichtet.

Ermäßigungen
Gebührenermäßigungen von 50% erhalten:
Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, ALG I/II Bezieher, Schwerbehinderte, Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie Angehörige kinderreicher Familien.
Lehrveranstaltungen mit dem Hinweis “Keine Ermäßigung!”, Einzelveranstaltungen, Studienfahrten, Studienreisen und der in § 2 Abs. 1 S. 2 Gebührensatzung genannte Betrag sind von der vorstehenden Regelung ausgeschlossen.
Die VHS behält sich das Recht vor, zu prüfen bzw. den Nachweis zu verlangen, ob die Voraussetzungen für eine Er-mäßigung gegeben sind.

Materialkosten
Die Materialkosten für entsprechende Lehrveranstaltungen sind unmittelbar an den Dozenten zu entrichten. Hierfür können Ermäßigungen nicht gewährt werden.

Haftung
Hörer und Dozenten sind auf dem Weg zum und vom Veranstaltungsort und während der Lehrveranstaltung gegen Unfall (Personenschäden) versichert. Für Beschädigungen oder den Verlust von Wertgegenständen oder Garderobe übernimmt die VHS keine Haftung.

Teilnahmebescheinigungen
Die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung kann auf Wunsch des Teilnehmers von der VHS-Leitung bescheinigt werden. Entsprechende Formblätter sind in der Geschäftsstelle erhältlich



Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht!
Nur bei Nichtdurchführung der Veranstaltung und bei evtl. Änderungen erfolgt eine schriftliche oder fernmündliche Benachrichtigung.


 
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