BildungsscheckWeiterbildung zum halben Preis

Zielsetzung

Zukunft braucht Bildung – das gilt auch für die Arbeitswelt. Mit Blick auf den Fachkräftebedarf will die Landesregierung zum lebenslangen Lernen motivieren und unterstützt tatkräftig alle Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsscheck, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, ist dafür ein zentrales Angebot. Er richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte und Unternehmen und berücksichtigt vor allem Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen. In Nordrhein-Westfalen wird so eine Unternehmens- und Arbeitskultur gefördert, die sich am Prinzip „Gute Arbeit“ orientiert und wirksame Impulse setzt – für Innovation, Wachstum und sichere Beschäftigung.

Was wird gefördert

Mit dem Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013 bis 2015), finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), unterstützt die Landesregierung die Fachkräfteinitiative und fördert Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Mit dem auf zwei Jahre begrenzten Sonderprogramm wird die Teilnahme an höherwertigen beruflichen Weiterbildungsangeboten unterstützt und das Förderangebot des Bildungsscheck NRW fortgeführt.

Beschäftigte und Unternehmen erhalten mit dem Bildungsscheck einen Zuschuss von 50 Prozent bis zu 500 Euro zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert den Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst.

  • Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind z. B.: (berufs-)abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern-und Arbeitstechniken.Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Individueller und betrieblicher Zugang – wer den Bildungsscheck erhält

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen. Un- und Angelernte können mit Hilfe eines Bildungsschecks einen Berufsabschluss nachholen, Zugewandererte Qualifizierungslücken schließen und so die Chance auf Aner¬kennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen erhöhen. Berufsrückkehrende machen sich mit dem Bildungsscheck fit für den Wiedereinstieg in das Berufsleben.

  • Im individuellen Zugang können Beschäftigte jährlich einen Bildungsscheck erhalten.Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
  • Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit und Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Bildungsscheck zu empfangen.
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zuwandererinnen und Zuwanderer, die eine Nachqualifizierung anstreben, sind besonders angesprochen. Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus.

Weitere Informationen

Nachdem das Sonderprogramm Bildungsscheck am 31.10.2014 beendet wurde, beginnt ab Januar 2015 eine neue Förderphase, die wichtige Änderungen mit sich bringt.

Folgende Kriterien sind neu:

  • Förderberechtigt sind Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Singles 30.000,00 € bzw. 60.000,00 € bei verheirateten Personen nicht überschreitet. (s. Steuerbescheid, S. 2)die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 €
  • die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 €
  • die jeweilige Lehrgangsgebühr muss mindestens 500 € betragen. Die Förderung beträgt dann 250 €. Die Lehrgangsgebühr ist nach oben hin nicht begrenzt. Preiswertere Lehrgänge werden über den Bildungsscheck nicht mehr gefördert! Lehrgänge unter 500 € könnten dann durch die Bildungsprämie gefördert werden, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Singles 20.000,00 € bzw. 40.000,00 € bei verheirateten Personen nicht überschreitet.
  • Die Beantragung des Bildungsschecks ist alle zwei Jahre möglich

Wichtiger Hinweis:

  • Der Bildungsscheck muss mindestens einen Tag vor Lehrgangsbeginn ausgestellt sein.
  • Die Anmeldung zum Lehrgang darf vor Ausstellung des Bildungsschecks erfolgen.

Wer ist Bildungsscheck berechtigt?

  • Alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
  • 450,00 €-Beschäftigte
  • Berufsrückkehrer/Innen ohne Leistungsbezug
  • Aufstocker

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW

Für eine vertiefte Beratung steht ein weiteres ESF-gefördertes Angebot bereit, die Beratung zur beruflichen Entwicklung. Interessierte erhalten hier eine kostenlose Beratung, die bis zu neun Beratungsstunden umfassen kann.

Beratung zur beruflichen Entwicklung

Weitere Informationen zum Verfahren, Beratungen, Gutscheine, Beratungsstellen und Weiterbildungsanbieter und zu den Angeboten in Sachen Bildungsscheck erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner oder im Internet unter www.bildungsscheck.com.


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