Die Beratung zu dem individuellen Bildungsscheck, sowie die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endete zum 30. Juni 2024. Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
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