Teilnahmebedingungen und allgemeine Hinweise

Teilnahme

An den Veranstaltungen der Volkshochschule kann jeder teilnehmen. Laut Gesetz kann ein Kurs jedoch nur dann förderungsfähig durchgeführt werden, wenn er von mindestens 10 Teilnehmenden, die nicht mehr schulpflichtig sind (ab 16 Jahren), besucht wird. Die weiteren Teilnehmer dürfen auch jünger sein.

Anmeldungen

Für alle Lehrveranstaltungen, die sich über mehrere Unterrichtsstunden erstrecken, ist eine vorherige schriftliche Anmeldung grundsätzlich erforderlich. Diese kann persönlich oder schriftlich in den Geschäftsstellen der VHS in Warendorf und Telgte sowie in den Gemeindeverwaltungen der übrigen Mitgliedsgemeinden getätigt werden und ist verbindlich. Anmeldungen per E-Mail (post@vhs-warendorf.de) oder Internet (www.vhs-warendorf.de) sind ebenfalls möglich. Bei einigen Veranstaltungen muss die Anmeldung bis zu einem festgesetzten Termin erfolgen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise beim jeweiligen Kursangebot. Vergessen Sie bitte in keinem Fall, die Anmeldung zu unterschreiben. Telefonische Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen nicht verbindlich.

Eine Anmeldebestätigung erfolgt nur bei Online-Anmeldungen in Form einer automatisiert erstellten E-Mail!

Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung und bei evtl. Änderungen erfolgt eine schriftliche oder fernmündliche Benachrichtigung.

Entgeltzahlung

Die Entgeltzahlung kann mit der Anmeldung (VHS-Anmeldeformular) durch Erteilung einer einmaligen Einzugsermächtigung erfolgen. Andernfalls stellt die VHS eine Rechnung oder Sie überweisen das Teilnehmerentgelt unter Angabe der Kursnummer und Titel des Kurses an die VHS. In letzeteren Fall geben Sie auf dem Anmeldeformular keine Bankverbindung an und überweisen das Teilnehmerentgelt innerhalb von 14 Tagen nach Kursbeginn auf eines der nachfolgenden VHS-Konten:

Sparkasse Münsterland Ost

IBAN: DE31 4005 0150 0000 0836 00
BIC: WELADED1MST

Volksbank im Münsterland eG

IBAN: DE56 4036 1906 3416 6770 00
BIC: GENODEM1IBB

Wer sich zu einer VHS-Lehrveranstaltung verbindlich angemeldet hat, verpflichtet sich zur Zahlung des entsprechenden Teilnehmerentgeltes, auch wenn er den Kursus gar nicht oder nur unregelmäßig besucht, es sei denn, der VHS liegt eine rechtzeitige schriftliche Abmeldung vor.

Abmeldungen

Abmeldungen bei Kursen mit mehr als 6 Terminen müssen der VHS spätestens einen Tag vor Beginn des zweiten Unterrichtstermins vorliegen.

Abmeldungen beim Dozenten sind nicht möglich.

Eine Abmeldung bei Kursen mit max. 6 Unterrichtsterminen, Wochenend- und Tagesseminaren sowie Bildungsurlauben ist möglich, wenn die VHS spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung benachrichtigt wird.

Bei Kursen, die über das Internet gebucht wurden, gilt das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen!

Erstattung von Teilnehmerentgelten

Das per Überweisung im Voraus gezahlte Teilnehmerentgelt wird erstattet, wenn der VHS eine rechtzeitige Abmeldung vorliegt oder der Kursus ausfallen muss. Bereits vorliegende Einzugsermächtigungen/SEPA-Lastschriften werden in solchen Fällen von der VHS storniert.

Ermäßigungen

Eine Ermäßigung des Teilnehmerentgeltes von 50% erhalten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, ALG I/II Bezieher, Schwerbehinderte, Freiwilligendienstleistende sowie Angehörige kinderreicher Familien. Lehrveranstaltungen mit dem Hinweis “Keine Ermäßigung!” sowie Studienfahrten und -reisen und der in Nr. 2 Abs. 1 S. 1 der VHS-Entgeltordnung genannte Betrag sind von der vorstehenden Regelung ausgeschlossen. Für jede Einzelveranstaltung wird der ermäßigte Eintrittspreis gesondert festgesetzt und ist dem jeweiligen Veranstaltungshinweis zu entnehmen. Das ermäßigte Entgelt gilt nur für Schüler und Studenten.

Der Nachweis für einen Ermäßigungsgrund ist vom Teilnehmenden bei Anmeldung zu erbringen.

Ermäßigung/Kostenbefreiung bei Integrationskursen

Die Befreiung vom Kostenbeitrag erfolgt auf Antrag für Teilnahmeberechtigte, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Weitere Möglichkeiten der Befreiung vom Kostenbeitrag können in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Materialkosten

Die Materialkosten für entsprechende Lehrveranstaltungen sind unmittelbar an den Dozenten zu entrichten. Hierfür können Ermäßigungen nicht gewährt werden.

Haftung

Hörer und Dozenten sind auf dem Weg zum und vom Veranstaltungsort und während der Lehrveranstaltung gegen Unfall (Personenschäden) versichert. Für Beschädigungen oder den Verlust von Wertgegenständen oder Garderobe übernimmt die VHS keine Haftung.

Teilnahmebescheinigungen

Die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung kann auf Wunsch des Teilnehmers von der VHS bescheinigt werden.

Unterrichtsfreie Zeiten

In der Regel finden während der Schulferien, an den gesetzlichen Feiertagen, an „Weiberfastnacht“, am Rosenmontag, am Mariä-Geburtsmarkt in Telgte und am Fettmarkt in Warendorf keine Lehrveranstaltungen der VHS statt.

Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht!

Nur bei Nichtdurchführung der Veranstaltung und bei evtl. Änderungen erfolgt eine schriftliche oder fernmündliche Benachrichtigung.


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