Grundbildung & Schulabschlüsse

Die stetige technologische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Entwicklung hat sich in jüngster Zeit stark beschleunigt. Die in der Ausbildungsphase einmal erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten veralten immer schneller.

Auch versäumte Schulabschlüsse erweisen sich später oft als Hindernis für die berufliche Entwicklung. Doch es ist nie zu spät: Schon seit Jahren kann man bei uns Schulabschlüsse nachholen. Diese Lehrgänge werden nach den Bestimmungen des 1. Weiterbildungsgesetzes NRWs durchgeführt. Ein qualifizierter Schulabschluss ist fast immer Voraussetzung für eine Lehrstelle oder einen Arbeitsplatz.

Auch für Arbeitnehmende ist es von enormer Wichtigkeit, sich durch Weiterbildung auf die in ständigem Wandel begriffenen beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen einzustellen und vorzubereiten. Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Nur wer sich weiterbildet, hat die besseren Zukunftschancen und kann im Betrieb besser mitreden.

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