Zahlt sich aus: Der Bildungsscheck! Weiterbildung zum halben Preis.

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Kursnummer 800503
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Seit 2006 gibt es in NRW das Förderprogramm "Bildungsscheck". Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.
Mit Blick auf den zunehmenden Digitalisierungsdruck in den Unternehmen stehen künftig bis zu 30 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereit.

Gegenstand der Förderung:
- Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden gefördert.
- Die Beschäftigten und Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten. Die maximale Förderhöhe bleibt bei € 500,--.
- Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
- Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
- Die Beschäftigten müssen in NRW wohnen oder arbeiten.
- Der Betrieb darf i.d.R. höchstens 249 Beschäftigte haben.

Fördervoraussetzungen:
- Selbständige, Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf € 40.000,-- nicht überschreiten (€ 80.000,-- bei gemeinsamer Veranlagung).
- Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.
- Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z.B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert.
- Es werden nun auch innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.


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