Bildungsurlaub - “fünf Tage für dich”
Arbeiter*innen und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Grundlage ist das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW.
Die Freistellung von der Arbeit kann zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen wie beispielsweise in denen der VHS Warendorf erfolgen.
Beachten Sie: Anträge auf Arbeitnehmerweiterbildung müssen mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Der Mitteilung sind die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung beizulegen; dazu gehören der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben.
Unter dem Suchbegriff “Bildungsurlaub” finden Sie alle Angebote der VHS im laufenden Semester. Viel Spaß beim Stöbern.