BildungsurlaubeFreistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG)

Bildungsurlaub – korrekt „Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiter-bildungsgesetz NRW (AWbG)“ – ist das Recht auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische, d.h. auch gewerkschaftliche oder berufliche Bildung – und zwar bei fortlaufendem Lohn/Gehalt! Für Teilzeitbeschäftigte gilt dies anteilig.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW

DGB Bildungswerk NRW

Die Konzeption und Anerkennung unserer Bildungsurlaube basiert auf der Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen (AWbG) und ist in NRW anerkannt.

Hier finden Sie die gesetzliche Grundlage für NRW: Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Eine Auflistung der Weiterbildungseinrichtungen, hier insbesondere Volkshochschulen, sowie weiterer Einrichtungen in anderer Trägerschaft im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster finden Sie in dieser Übersicht!

Sollten Sie aus einem anderen Bundesland kommen, so klären Sie bitte mit der für Ihr Bundesland zuständigen Stelle, ob eine Anerkennung möglich ist.

Die VHS Warendorf beantragt keine Anerkennung in anderen Bundesländern.

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