Lebenslanges Lernen - Bildungsurlaub!? Angebote im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG)

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Kursnummer 800601
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Die stetige technologische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Entwicklung hat sich in jüngster Zeit stark beschleunigt. Die in der Ausbildungsphase einmal erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten veralten immer schneller. So ist es für Arbeitnehmende von enormer Wichtigkeit, sich durch Weiterbildung auf die in ständigem Wandel begriffenen beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen einzustellen und vorzubereiten. Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Nur wer sich weiterbildet, hat die besseren Zukunftschancen und kann im Betrieb besser mitreden.
Arbeitnehmende in Nordrhein-Westfalen werden auf Antrag bis zu 5 Tage pro Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung beurlaubt, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Solche Veranstaltungen können der beruflichen oder politischen Weiterbildung sowie der Verbindung beider dienen oder können auf die Stellung der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers in Staat, Gesellschaft, Familie oder Beruf bezogen sein.


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