Wer wagt, gewinnt! - Warum einen Schulabschluss erwerben? Nachträglicher Erwerb eines Schulabschlusses

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Kursnummer 800605
Gebühr kostenlos

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Möchten Sie einen Ausbildungsplatz oder bessere Berufsmöglichkeiten finden?
Sind Sie arbeitslos und merken, dass die Aussichten auf einen Arbeitsplatz nicht gut sind?
Sind Sie nach Deutschland zugewandert und haben keinen hier anerkannten Abschluss, der Ihnen eine Berufsausbildung in dem von Ihnen gewünschten Beruf eröffnet?
Sind Sie Hausfrau und Mutter und möchten (wieder) in das Berufsleben einsteigen und sich darauf vorbereiten?
Möchten Sie einfach etwas für sich selbst tun und Ihre Allgemeinbildung verbessern?

Versäumte Schulabschlüsse erweisen sich später oft als Hindernis für die berufliche Entwicklung. Nachträglich ist es ärgerlich, wenn man in der Schule zu früh aufgegeben hat, obwohl man durchaus das Zeug dazu gehabt hätte, weiterzumachen.
Doch es ist nie zu spät: Schon seit Jahren kann man bei uns Schulabschlüsse nachholen. Diese Lehrgänge werden nach den Bestimmungen des 1. Weiterbildungsgesetzes NRWs durchgeführt.

Folgende Schulabschlüsse können im Rahmen des Zweiten Bildungsweges in NRW nachträglich erworben werden:
- Hauptschulabschluss nach der Klasse 10
- Fachoberschulreife (FOS) für den mittleren Abschluss
- Fachhochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife (ohne 2. Fremdsprache)
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Ein qualifizierter Schulabschluss ist fast immer Voraussetzung für eine Lehrstelle oder einen Arbeitsplatz. Fehlende und qualifizierte Schulabschlüsse kann man ab dem 18. Lebensjahr bei der VHS nachholen. Teilnahmevoraussetzung ist der Nachweis, dass die gesetzlich vorgeschriebene Schulpflicht erfüllt wurde (z.B. Abgangszeugnis oder Schulbescheinigung) oder eine vom Schulamt genehmigte Freistellung durch die Schule.

Für eine unverbindliche und kostenlose Weiterbildungsberatung für den Zweiten Bildungsweg steht Ihnen als Ansprechpartner der VHS, Frank Büning (Fachbereichsleiter Arbeit und Beruf), unter der Telefonnummer 02581/9384-12 zur Verfügung.


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