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Anmeldungen

Für Vorträge, Lesungen und andere Einzelveranstaltungen sowie Ausstellungen ist in der Regel keine Anmeldung erforderlich, soweit nicht anders angegeben. Für alle anderen Bildungsveranstaltungen (Kurse, Workshops, Exkursionen, Bildungsurlaube etc.) können Sie sich 

persönlich anmelden: in den VHS-Geschäftsstellen oder in den Gemeindeverwaltungen

schriftlich anmelden: Anmeldeformulare bekommen Sie in den Geschäftsstellen

per E-Mail anmelden: post@vhs-warendorf.de / telgte@vhs-warendorf.de 

per Internet anmelden: www.vhs-warendorf.de

Bitte beachten Sie: 

  • Kursanmeldungen für das laufende Semester können online jederzeit erfolgen!
  • Achten Sie auf die jeweiligen Anmeldeinformationen: manche Angebote haben einen Anmeldeschluss.
  • Notieren Sie sich den Kursbeginn in Ihrem persönlichen Terminkalender. Die VHS verschickt nur bei Online-Anmeldungen eine automatisch generierte Anmeldebestätigung.
  • Bei Kursänderungen und bei Ausfall eines Kurses werden Sie direkt benachrichtigt - hierzu ist es wichtig, dass wir Ihre Mobilnummer und/oder eine Mailadresse von Ihnen haben.
  • Anträge auf Entgeltermäßigungen müssen bereits bei Anmeldung eingereicht werden. Entsprechender Nachweis auf Ermäßigungsanspruch sind mit der Anmeldung zu erbringen.

Abmeldungen

Abmeldungen bitte nur direkt in den VHS-Geschäftsstellen vornehmen, nicht bei den Dozent:innen.

Kurse mit 7 oder mehr Terminen: Die Teilnahme am ersten Unterrichtstermin bei Kursen mit sieben oder mehr Terminen bleibt entgeltfrei, sofern bis spätestens vor der zweiten Unterrichtsveranstaltung eine Abmeldung bei der VHS eingegangen ist. Abweichungen von dieser Regelung sind im VHS-Programm bei den jeweiligen Veranstaltungen vermerkt.

Eine Abmeldung bei Kursen mit max. 6 Unterrichtsterminen, Wochenend- und Tagesseminaren sowie Bildungsurlauben ist möglich, wenn die VHS spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung benachrichtigt wird.

Bei Kursen, die über das Internet gebucht wurden, gilt das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung sind die Teilnehmerentgelte in voller Höhe fällig, auch wenn Sie nicht am Unterricht teilnehmen. 

Anträge auf Entgeltermäßigungen müssen bereits bei Anmeldung eingereicht werden. Entsprechender Nachweis auf Ermäßigungsanspruch sind mit der Anmeldung zu erbringen.

Entgeltzahlung

Die Entgeltzahlung kann mit der Anmeldung (VHS-Anmeldeformular) durch Erteilung einer einmaligen Einzugsermächtigung erfolgen. In Einzelfällen, wir weisen dann direkt bei Veranstaltungsankündigung darauf hin - können Sie bei uns vor Ort ggfs. auch in bar, per EC- oder Kreditkarte bezahlen. 

Auch können wir Ihnen eine Rechnung ausstellen oder Sie überweisen das Teilnehmerentgelt unter Angabe der Kursnummer und Titel des Kurses an die VHS. In letzteren Fall geben Sie auf dem Anmeldeformular keine Bankverbindung an und überweisen das Teilnehmerentgelt innerhalb von 14 Tagen nach Kursbeginn auf eines der nachfolgenden VHS-Konten:

Sparkasse Münsterland Ost

IBAN: DE31 4005 0150 0000 0836 00
BIC: WELADED1MST

Volksbank im Münsterland eG

IBAN: DE56 4036 1906 3416 6770 00
BIC: GENODEM1IBB

Wer sich zu einer VHS-Lehrveranstaltung verbindlich angemeldet hat, verpflichtet sich zur Zahlung des entsprechenden Teilnehmerentgeltes, auch wenn er den Kurs gar nicht oder nur unregelmäßig besucht, es sei denn, der VHS liegt eine rechtzeitige schriftliche Abmeldung vor.

Zahlungsverkehr

Sie können bei uns vor Ort in bar, per EC- oder Kreditkarte oder über die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates bezahlen. 

Alternativ senden wir Ihnen auf Wunsch eine Rechnung zu, die Sie dann per Überweisung begleichen.

Ermäßigungen

- gültig ab dem 01.08.2025

Für Empfänger*innen von Leistungen nach den SGB II, SGB III und SGB XII, für Schwerbehinderte, für Schüler*innen (unter 25 Jahren), Studierende (unter 25 Jahren), Auszubildende (unter 25 Jahren) sowie für Personen, die einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst (BFD/FSJ/FÖJ/FSJK) ableisten, beträgt das Teilnehmerentgelt 50% des in Punkt 2 genannten Entgeltes.

Ausgenommen von allen Ermäßigungen sind Integrationskurse, Studienfahrten und Studienreisen, Exkursionen sowie Kurse, die als von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert ausgewiesen sind. Ebenfalls ausgenommen von Ermäßigungen sind die Anmeldegebühr gemäß Punkt 2, Satz 1, Prüfungsgebühren oder andere Sachkosten wie Kursmaterialien, Manuskripte oder Lebensmittelumlagen.
Ebenfalls nicht ermäßigt sind Kursangebote, die sich speziell an bestimmte Zielgruppen wie Schüler*innen oder Menschen mit Behinderungen richten, da bei diesen Angeboten die Ermäßigung bereits bei der Kalkulation in der normalen Gebühr berücksichtigt wurde.

Auf schriftlichen Antrag kann die Leiterin der VHS Warendorf in einzelnen besonders gelagerten Fällen Entgeltermäßigung oder Entgelterlass gewähren.


Ermäßigung/Kostenbefreiung bei Integrationskursen

Die Befreiung vom Kostenbeitrag erfolgt auf Antrag für Teilnahmeberechtigte, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Weitere Möglichkeiten der Befreiung vom Kostenbeitrag können in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Haftung

Teilnehmende und Dozent*innen sind auf dem Weg zum und vom Veranstaltungsort und während der Lehrveranstaltung gegen Unfall (Personenschäden) versichert. 

Für Beschädigungen oder den Verlust von Wertgegenständen oder Garderobe übernimmt die VHS keine Haftung.

Teilnahmebescheinigungen

Die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung kann auf Wunsch des Teilnehmenden von der VHS bescheinigt werden.